REACH.
Information
Die REACH-Verordnung ist die EU-Chemikalienverordnung. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Wir, als Hersteller von Lacken und Beschichtungsstoffen, nehmen unter REACH die Rolle des „nachgeschalteten Anwenders“ ein. Somit besitzen wir keine unmittelbare Verpflichtung zur Registrierung unserer Produkte. Wir tragen jedoch Sorge, dass die bei uns verwendeten Stoffe durch die jeweiligen Hersteller bzw. Importeure entsprechend der Verwendung in der Lackindustrie zunächst vorregistriert und zukünftig auch bei der Europäischen Chemikalienagentur registriert werden. Nach Auskunft unserer Lieferanten erwarten wir keine gravierende Einschränkungen bei der Rohstoffbelieferung, so dass wir Ihnen die gewohnte Qualität unserer Produkte auch in Zukunft zusichern. Die gesetzlichen Anforderungen werden bei Feycolor termingerecht umgesetzt. Somit sind Sie als Verbraucher unserer Produkte auf der sicheren Seite.
SVHC
SVHC steht für "substance of very high concern" - besonders besorgniserregende Stoffe. SVHC schließen Stoffe mit folgenden Eigenschaften ein:
- kanzerogen, mutagen oder reprotoxisch (CMR) der Kategorie 1 oder 2 gemäß Richtlinie 67/548/EEC
- persistent, bioakkumulierend und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierend (vPvB) gemäß den Kriterien von Anhang XIII der REACH Verordnung und/oder
- Einzelfallentscheidungen für bestimmte Stoffe, die auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnis identifiziert worden sind, die vergleichbar besorgniserregende Effekte auf Mensch und Umwelt auslösen könnten, wie oben aufgeführten Kategorien von Stoffen.
- Die zuständigen REACH-Behörden der EU-Mitgliedsländer stimmen in regelmäßigen Abständen ab, welche der möglichen SVHC in die Kandidatenliste der ECHA zusätzlich aufgenommen werden. Mit der Aufnahme können diese Stoffe potentiell zulassungspflichtig werden.
Mit jeder Erweiterung der SVHC-Kandiadatenliste wächst die Verantwortung unseres Unternehmens, Kenntnis über mögliche Inhaltsstoffe mit gefährlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt zu haben. Gemäß Artikel 33 der REACH Verordnung, ist jeder Lieferant verpflichtet, den Abnehmen von Erzeugnissen ausreichende Informationen über das Vorkommen von SVHC bei einer Konzentration von größer 0,1 Massenprozent (w/w) im Erzeugnis zur Verfügung zu stellen. Diese Information soll eine sichere Verwendung der Erzeugnisse ermöglichen
Wir prüfen in regelmäßigen Abständen den Einsatz dieser sog. SVHC Stoffe in unseren Produkten.
Aktuelle Informationen zu den von Ihnen bezogenen Produkten über den Einsatz von SVHC Stoffen können Sie über sd@feycolor.com anfordern.